Der Bescheid kann ein Einreiseverbot auf Grundlage oder in Verbindung mit einer Rückkehrentscheidung erlassen. Für die Prüfung müssen Spruch, Begründung, Zustellung und Rechtsmittelbelehrung gemeinsam gelesen werden. Der Hinweis auf eine gerichtliche Unterbringung ist dabei nur ein Teil der Begründung.
Zu trennen sind die Fragen, ob die Gleichstellungsregel greift, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Einreiseverbot vorliegen und ob die festgesetzte Dauer verhältnismäßig ist. Eine erfolgreiche Einordnung nach § 53 Abs 7 FPG nimmt die beiden anderen Prüfungen nicht vorweg.
Für eine Stellungnahme oder ein Rechtsmittel sollten daher die Tatgrundlage, die gerichtliche Anordnung, die aktuelle Entwicklung und die Dauerentscheidung jeweils mit einem eigenen Argument belegt werden. Welche Frist läuft, hängt vom konkreten Bescheid und seiner Zustellung ab.